Rezeptgenerator
Erstellen Sie Ihr eigenes Medizinalcannabis Rezept mit unserem Konfigurator
CANNABIS-REZEPT KONFIGURATOR
Hinweise zur Rezepterstellung
Nach § 9 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:
Arzneimittelbezeichnung
ggf. zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit (bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form) und Darreichungsform
Menge des verordneten Arzneimittels in Gramm oder Milliliter
Die jeweilige Menge des verordneten Arzneimittels muss in Gramm oder Milliliter angegeben werden.
„A“ Kennzeichnung bei Überschreitung der Verordnungshöchstmenge
Die Verordnungshöchstmenge für Cannabisblüten liegt bei 100.000 Milligramm (100 Gramm) innerhalb von 30 Tagen. Ärzte können auch eine höhere Menge innerhalb von 30 Tagen verschreiben, dies muss dann auf dem Rezept mit einem „A“ gekennzeichnet werden.
Für Dronabinol liegt die Höchstmenge bei 500 mg THC und für Cannabisextrakte bei 1000 mg THC innerhalb von 30 Tagen. Auch hierbei kann die Verschreibungshöchstmenge unter Kennzeichnung des Rezepts mit einem „A“ überschritten werden.
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe
Falls dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung überreicht wird, genügt ein Hinweis darauf (z. B. „gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung“)
Beispielrezept
Plausibilitätsprüfung durch den Apotheker
Das Rezept muss vor der Herstellung eines Rezepturarzneimittels auf Plausibilität geprüft werden.
Hierbei achtet der Apotheker auf die Herstellungsmethode, die Art und Weise der Einnahme/Anwendung des Patienten und die verordnete Menge/Tagesdosis. Wenn sich Unklarheiten ergeben, kontaktiert der Apotheker den behandelnden Arzt.